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FNachdem in der Ausgabe 2007 der ZTV Asphalt-StB und der TL Asphalt-StB in erster Linie die Einführung der Europäischen Normen für Asphalt umgesetzt wurde, liegt derzeit der Schwerpunkt der Überarbeitung dagegen in der Einarbeitung neuer, bewährter bautechnischer Entwicklungen und einer damit verbundenen strukturellen und redaktionellen Überarbeitung. Gleiches galt seinerzeit auch für die ZTV BEA-StB, in denen das Bauen im Bestand von der Planung bis zur baulichen Umsetzung beschrieben wird. Hierzu gehören die Bauverfahren der Instandhaltung und Instandsetzung genauso wie die Erneuerung. Da auch nach ca. 20 Jahren beide Regelwerke in den Bauverträgen leider in der Praxis immer noch nicht so wie vorgesehen angewendet werden, wird es künftig, auch aufgrund der jetzt schon vorhandenen identischen Inhaltsstruktur der beiden Regelwerke, eine aus zwei Teilen bestehende ZTV Asphalt-StB mit dem neuen Titel „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau und die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt" geben. Die ZTV Asphalt-StB, Teil 1 werden künftig den „Neubau und den Bau von Asphaltschichten in gleichmäßiger Dicke" und die ZTV Asphalt-StB, Teil 2 das „Bauen im Bestand - Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung" umfassen. In dem Beitrag, der die gemeinsame und aktualisierte Fassung von zwei Teil-Vorträgen ist, die die beiden Autoren bereits auf der Asphaltstraßentagung 2021 gehalten hatten, wird auf die wesentlichen Veränderungen in diesen drei Regelwerken eingegangen. Dies betrifft bei den ZTV Asphalt-StB, Teil 1 z. B. die Neuaufnahme zweckmäßiger Asphaltmischgutarten und -Sorten mit den zugehörigen Bindemitteln, Regelungen bei Lieferungen aus mehreren Asphaltmischwerken, eine einheitliche inhaltliche Gestaltung der Eignungsnachweise und eine Neustrukturierung des Abschnitts 3 „Ausführung" mit Anforderungen an neue Asphaltmischgutarten wie SMA B S, SMA D LA, DSH-V und Asphaltschichten unter Beton. Darüber hinaus wird eine neue, auf Bohrkernproben basierende Vorgehensweise für Kontrollprüfungen vorgestellt. Die Abzugsregelungen werden um einen Abschnitt für mangelhaften Schichtenverbund ergänzt. Noch offen ist die Art und Weise, mit der im neuen Regelwerk auf den ab dem 01.01.2025 geltenden Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen reagiert werden kann. Die TL Asphalt-StB werden künftig den Katalog für die insgesamt zur Verfügung stehenden einzelnen Asphaltmischgutarten und -sorten darstellen, aus dem sich die beiden Teile der ZTV Asphalt-StB bei der bauvertraglichen Umsetzung bedienen werden. In den ZTV Asphalt-StB, Teil 2 werden die Themen der Baulichen Erhaltung in fortgeschriebener Form enthalten sein. Dies betrifft insbesondere die „Baugrundsätze/Allgemeines", „Voruntersuchungen", „Fräsen der Unterlage", „Reinigen der Unterlage" sowie „Maßnahmen zur Profilverbesserung". Aufgrund der großen Bedeutung der Wiederverwendung des anfallenden Ausbauasphalts wird es künftig für auszubauende Asphaltschichten einheitliche Mindestangaben zu deren Beschaffenheit geben. |