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Am 17. Januar 2022 endet die Umsetzungsfrist über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt (EU-Richtlinie 2017/2397. Die Umsetzung in deutsches Recht wird eines der wichtigen Themen in den kommenden Monaten sein. Ein Arbeitsentwurf für eine »Verordnung über Befähigungen und Besatzung in der Binnenschifffahrt« wird gerade diskutiert. Ab Januar 2022 muss jeder, der am Betrieb eines Binnenschiffes auf den Wasserstraßen der EU beteiligt ist, über ein Befähigungszeugnis verfügen, das den Voraussetzungen der Richtlinie entspricht. Wer seine Qualifikation - Matrose, Bootsmann, Steuermann, Schiffsführer - bereits hat oder bis Ende 2021 erwirbt, kann sich zunächst zurücklehnen. Es ändert sich nichts, außer dass die jeweilige Qualifikation innerhalb der nächsten zehn Jahre (für Fähren 20 Jahre) in ein Unionszeugnis umgetauscht werden muss. Es ist davon auszugehen, dass der Status einschließlich besonderer Berechtigungen wie Radarpatenten und Streckenkenntnissen gewahrt bleibt. |