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Das Bundesministerium fir Digitales und Verkehr (BMDV) hat am Freitag, 25. März 2022 Regelungen zum Umgang mit den derzeit unkalkulierbaren Preisentwicklungen infolge der Ukraine-Krise fir Straßenbaumaßnahmen, gerichtet an die Obersten Straßenbaubehörden der Länder und die Autobahn GmbH des Bundes, erlassen. Die Regelungen gelten ab sofort und sind befristet bis 30. Juni 2022. Alle Vergabe-Situationen sind erfasst. Ein besonderes Augenmerk verdienen die Ausführungen zu Preissteigerungen in bestehenden Verträgen. Die aus den Pandemie-Erlassen bekannten Handlungsanweisungen sind deutlich präzisiert und ausgeweitet worden. Vergaberechtlich wird der Krise ebenfalls durch die - nahezu - obligatorisch anzuwendende Stoffpreisgleitklausel (Nr. 19 und 20 des HVA B-StB Teil 1.3) Rechnung getragen. |