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Nach dem Bundesvergabegesetz 2018 § 20 Abs. 5 ist bei der Vergabe öffentlicher Leistungen auf die Umweltgerechtheit der Leistungen Bedacht zu nehmen. Dies kann insbesondere durch die Berücksichtigung ökologischer Aspekte (wie etwa Energieeffizienz, Materialeffizienz, Abfall- und Emissionsvermeidung, Bodenschutz) oder des Tierschutzes 1. bei der Beschreibung der Leistung, 2. bei der Festlegung der technischen Spezifikationen, 3. durch die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien oder 4. durch die Festlegung von Bedingungen im Leistungsvertrag erfolgen. Zur Förderung der Verwendung von Zuschlagskriterien wird von der Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr (FSV) das RVS Merkblatt 10.02.12 „Zuschlagskriterien für Bauaufträge im Verkehrswegebau" herausgegeben. Die aktuelle Fassung ist vom 1.6.2017. Unter Mitwirkung der relevanten Verkehrskreise wird dieses Merkblatt überarbeitet. Bei dieser Überarbeitung steht insbesondere die Weiterentwicklung von bestehenden und die Aufnahme von zusätzlichen Kriterien hinsichtlich ökologischer Aspekte im Fokus. Die überarbeitete Fassung befindet sich derzeit in der Begutachtung. Eine zeitnahe Veröffentlichung wird für Herbst angestrebt. Der grundsätzliche Aufbau des Merkblattes wurde bei der Überarbeitung beibehalten. Nach grundsätzlichen Ausführungen zur Bewertung nach Zuschlagskriterien und zur Kontrolle der Einhaltung in der Ausführung werden Empfehlungen für die Ausgestaltung von Zuschlagskriterien ausgesprochen. Im Hauptteil des Merkblattes werden vollständig ausformulierte Zuschlagskriterien vorgestellt, welche im Anhang nach Erfordernis anhand von Beispielen noch konkretisiert werden. |