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Die Anforderungen basieren auf der Europäischen Norm über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN), deren Übergangsfrist am 1. Januar 2035 ausläuft. Zuvor galten die jeweiligen neuen und weitreichenden technischen Anforderungen nur für neu gebaute Schiffe. Im Jahr 2003 wurde jedoch im Einvernehmen mit den internationalen Industrieverbänden beschlossen, alle bestehenden Schiffe auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Für die Schifffahrt auf dem Rhein ist die ZKR zuständig, für die Schifffahrt außerhalb des Rheins die Europäische Kommission. Die festgelegten Übergangsfristen wurden in das ES-TRIN aufgenommen. Im Jahr 2011 beauftragte das niederländische Infrastrukturministerium das Forschungsunternehmen KplusV, die Folgen zu ermitteln und Alternativen zu den 2010 und 2015 auslaufenden Über- gangsbestimmungen vorzuschlagen. Dabei wurde eine Reihe von Fehlern in den Bestimmungen festgestellt, deren Übergangszeit ab 2035 endet. Dazu gehören Anforderungen an Stege, die Breite der Gangborde, die Lage des Kollisionsschotts und die vordere Verankerung. |