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原文传递 Liegeverbot unter Brücken und Verkehrssicherungspflicht der Schleuse
题名: Liegeverbot unter Brücken und Verkehrssicherungspflicht der Schleuse
正文语种: ger
摘要: Das Liegeverbot unter Brücken besteht, da im Bereich von Brücken Radarschatten auftreten können und deshalb Schiffe unter der Brücke auf Radar schwer zu erkennen sind; das Liegen unter Brücken ist deshalb auch dann verboten, wenn das nachts stillliegende Schiff zur besseren Erkennbarkeit hell beleuchtet ist. Liegt ein Schiff nicht so nah wie möglich am Ufer, dann ist dies schon selbst dann unzulässig, wenn eine Vorbeifahrt dennoch möglich wäre, insbesondere wenn der Stilllieger das vorbeifahrende Schiff in den Fahrweg der Entgegenkommer zwingt. Zulässig sind nur die nach § 3.20 BinSchStrO vorgeschriebenen Lichter, insbesondere dürfen stillliegend nicht die Fahrlichter gezeigt werden. Befinden sich eine Schleuse und eine niedrige Brücke in einem Abstand von nur 500 m, dann muss damit gerechnet werden, dass das Führerhaus eines aus der Schleuse ausfahrenden Schiffes zwischen Schleuse und Straße nicht wieder hochgefahren wird, sondern abgesenkt bleibt und das Schiff in Radarfahrt fährt.
出版年: 2022
期刊名称: Binnenschiffahrt
卷: 77
期: 4
页码: 82-84
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