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Die zwischen Belgien und den Niederlanden bestehende Übereinkunft über die Mündungsschifffahrt wird zukünftig auf niederländische Häfen ausgeweitet. Daraufhaben sich jetzt die beiden Länder geeinigt. Profiteur dieser Ausweitung ist vor allem der Hafen in Zeebrügge. Die nun unterzeichnete Absichtserklärung zum Thema Ästuarschifffahrt soll bis zum 31. Januar 2023 in einen Entwurf für einen Rechtsvertrag oder eine »Benelux-Regelung« umgewandelt werden. Dies sei von entscheidender Bedeutung für die Erschließung des Hafens Antwerpen-Brügge und insbesondere von Zeebrügge aus für das Hinterland, heißt es seitens der Beteiligten. Zeebrügge ist für größere Schiffe mit mehr als 2.500 t nicht über die normale Binnenschifffahrt erreichbar. Aus diesem Grund wurde vor 15 Jahren das Konzept der Mündungsschifffahrt für die nicht internationale Seeschifffahrt entwickelt. Der königliche Erlass vom 8. März 2007 erlaubte es einem technisch verstärkten Binnenschiff, in einem begrenzten Fahrgebiet zwischen der Westerschelde und den belgischen Küstenhäfen innerhalb einer Entfernung von fünf Seemeilen von der Küste zu fahren. |