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Aufgrund einer Forderung des Gewerbes lässt die ZKR für die Rhein-Gebirgsstrecke zwischen Bingen und St. Goar eine höhere Geschwindigkeit bei Hochwasser zu. Auf ihrer Herbsttagung hat die ZKR eine Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiver-ordnung (RheinSchPV) beschlossen. Demnach wird ab dem 1. Dezember 2023 die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Talfahrt auf der Gebirgsstrecke zwischen Bingen und St. Goar bei Überschreiten der sogenannten Hochwassermarke I von 20 km/h auf 24 km/h erhöht. |