摘要: |
Die Prüfung und Kontrolle von Infrastrukturbauwerken wird in den RVS-Richtlinien der Reihe 13.03.xx geregelt. Mit zunehmendem Bauwerksalter steigen die Anforderungen an derartige Prüf- und Untersuchungstätigkeiten, um eine zutreffende und schlüssige Beurteilung des Erhaltungszustandes zu ermöglichen. Im folgenden Beitrag werden die in Überarbeitung befindliche RVS 13.03.21 „Geankerte Stützbauwerke" und das ergänzende RVS-Ar-beitspapier Nr. 33 (AP 33) „Sonderprüfmethoden für geankerte Konstruktionen und Zugelemente" behandelt. Der Fokus liegt dabei auf den interdisziplinären Anforderungen an die Prüfung und Sonderprüfung von geankerten Stützbauwerken. Österreichs alpine Topographie stellt besondere Herausforderungen an die Trassierung von Verkehrswegen und den Entwurf von Kunstbauwerken. In vielen Fällen sind geankerte Konstruktionen trotz hoher Anforderungen an Planung, Bauausführung und Erhaltung die einzig wirtschaftliche Variante, um die erforderlichen Eingriffe in das Gelände dauerhaft abzusichern. Eine Vielzahl dieser Bauwerke dienen als Schlüsselbauwerke der reibungslosen Verfügbarkeit des österreichischen Verkehrsnetzes - sowohl bei Straße als auch Schiene - in Gebieten mit komplexen geolo- gischen und geotechnischen Randbedingungen (ASFINAG, 2012; Brandt, 2015). Die Anforderungen an die „bautechnische Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Bauwerken an Verkehrswegen, bei denen Verankerungen verwendet" werden, regelt die RVS 13.03.21. Die regelmäßige Durchführung dieser Kontroll-und Prüftätigkeiten ermöglicht das frühzeitige Erkennen von Schäden und Mängeln. Die wesentlichen Zielsetzungen der aktuellen Überarbeitung der RVS 13.03.21 lagen darin, die Kontroll- und Prüfaufgaben im Lichte der aktuellen Normung und den Erfahrungen aus den laufenden Bauwerksprüfungen abzustimmen. Bei der Überarbeitung zeichnete sich in einem frühen Stadium des Abstimmungspro- zesses die Erfordernis nach einer detaillierten Beschreibung der gangigen Sonderprüfmethoden ab, um zukünftig mit dem AP33 auch einheitliche Arbeitsgrundlagen zu schaffen. |