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Bei der Gestaltung von Radverkehrsanlagen steht neben der Funktionalität eine möglichst große Sicherheit des Radverkehrs im Vordergrund. Neben der objektiven Sicherheit kommt auch der subjektiven Sicherheit eine immer größere Rolle zu. Vor diesem Hintergrund sehen sich die Kommunen zunehmend mit Forderungen nach „Proteeted Bike-lanes" und „Protected Intersections" konfrontiert. Eigentlich ist das aber nichts Neues, da diese Elemente bereits seit Jahrzehnten im Regelwerk enthalten sind. Aufgrund von Praxiserfahrungen und Forschungsergebnissen wurden sie jedoch immer weiter modifiziert und durch weitere Führungsformen ergänzt. Bei der Überarbeitung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) wird diskutiert werden müssen, ob und wie diese beiden Elemente wieder stärker betont werden können. Ein weiterer Faktor wird dabei auch der größere Flächenbedarf sein. Laufende Forschungen und Evaluationen zu „Protected Bikelanes" und „Protected Intersections" versprechen in absehbarer Zeit neue Erkenntnisse für die Fortschreibung des Regelwerks. |