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Dass die Einführung einer verpflichtenden Partikelmessung für Dieselfahrzeuge ab Euro 6 zum 1. Januar 2023 nicht realisierbar ist, ist seit längerer Zeit klar. Grund dafür ist die eingeschränkte Lieferfähigkeit der Geräte-Produzenten. Aber auch die zwischenzeitlich angedachte Übergangsregelung ist jetzt vom Tisch. Der Bund-Länder-Fachaus-schuss „Technisches Kraftfahrwesen" (BLFA-TK) hat mit deutlicher Mehrheit die vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) Anfang September ins Spiel gebrachte Lösung abgelehnt. Die Regelung des BMDV sah vor, am Einführungstermin 1. Januar 2023 zwar grundsätzlich festzuhalten, dabei jedoch in zwei Stufen vorzugehen. Geplant war, dass alle Prüfstellen bzw. Prüfstützpunkte, die zum 1.1.2023 bereits über ein entsprechendes Messgerät verfügen, das Partikelzählverfahren im Rahmen von Abgasprüfungen anwenden müssen. Prüfstellen und Prüfstützpunkte ohne ein PN-Messgerät sollten hingegen auch über den 1. Januar 2023 hinaus bei Abgasprüfungen das bisher verwendete Trübungsmessverfahren anwenden dürfen. |