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Autohäuser und Kfz-Werkstätten, die öffentlich gemeldete Wallboxen oder Ladesäulen auf ihrem Betriebsgelände installiert haben, können nun von der Treibhausgasprämie (THG-Prämie) für Ladestrom profitieren. Darauf weist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hin. Während E-Autos eine jährliche Zahlung erhalten, wird die Vergütung für Ladestrom auf Grundlage der geladenen Kilowattstunden abgerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die Ladepunkte öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet sind. |