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Die derzeit gültigen „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90" stammen aus dem Jahre 1990. Sie sind Bestandteil der „Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BlmSchV". Die wesentlichen Änderungen der RLS-19 gegenüber den RLS-90 beziehen sich auf das Emissionsmodell. Die RLS-19 kennen drei unterschiedliche Fahrzeugarten: Pkw, leichte und schwere Lkw; Motorräder können zusätzlich berücksichtigt werden. Der Schallleistungspegel der jeweiligen Quelle wird mit bis zu vier additiven Größen für die Straßendeckschichtkorrektur, die Längsneigungskorrektur, die Knotenpunktkorrektur und den Mehrfachreflexionszuschlag berechnet. Dabei werden die Korrekturwerte für Straßendeckschichten zukünftig nach dem in den TP KoSD 19 beschriebenen Verfahren ermittelt. Dieses Verfahren basiert auf dem „Statistischen Vorbeifahrtverfahren - SPB" und dem „Nahfeldmessverfahren - CPX". RLS-19 und TP KoSD 19 wurden am 4.11.2020 durch Unterzeichnung der „Zweiten Verordnung zurÄnderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BlmSchV)" von Frau Dr. Angela Merkel und Herrn Andreas Scheuer eingeführt und sind ab dem 1.3.2021 anzuwenden. Eine Harmonisierung aller nationalen Lärmberechnungsverfahren ist aus vielen Gründen wünschenswert. |