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Urteil der Ondernemingsrechtbank Antwerpen vom 24. Februar 2021, Rolnum-mer (Aktenzeichen) A/19/7250 en A/19/7693, nicht rechtskräftig. Vorbemerkung der Redaktion: Die Handelskammer des Gerichtes in Antwerpen hatte am 14. Februar 2021 über einen Fall von Ladungsverunreinigung und daraus resultierendem Liegegeld zu entscheiden. Ich fasse den Sachverhalt wie folgt zusammen: Der Ausführende Frachtführer H hat mit TMS »Gervais« im Auftrag des Zwischenfrachtführers A (Absender B) 1.000 metrische Tonnen grünen Diesel von Rotterdam in den Niederlanden nach Birsfelden in der Schweiz transportiert. Der Absender hatte im Frachtvertrag keine Anweisungen für eine Reinigung oder den gewünschten Reinheitsgrad gegeben. Beim Löschen in Birsfelden wurde eine Flammpunktveränderung festgestellt, die von Ladungsrückständen der Vorladung, wahrscheinlich Benzin, verursacht worden war. |