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Nur ein Moment irgendwo im Ausland, und schon ist es passiert: Ein einheimischer Fahrer ist unachtsam, auf einen Rumms folgt ein abrupter Stopp. Immerhin - in allen Ländern Europas müssen Fahrzeuge haftpflichtversichert sein, da müss-te man doch auf redliche Schadensregulierung hoffen. Doch ganz so einfach ist es leider nicht. Zwar gelten innerhalb der EU mittlerweile Mindeststandards, doch liegen die Deckungsbeträge der Kfz-Versicherungen je nach Land zum Teil weit unter denjenigen in Deutschland. Laut EU-Richtlinie beläuft sich bei Personenschäden der Mindestdeckungs-betrag auf eine Million Euro je Unfallopfer oder fünf Millionen Euro pro Schadensfall -ungeachtet der Anzahl der Geschädigten. Für Sachschäden schreibt die EU eine gesetzliche Mindestdeckung von einer Million Euro je Schadensfall vor. In Ländern, die nicht der EU angehören, liegen die Beträge jedoch deutlich unter diesem Niveau. In Deutschland gilt eine gesetzliche Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 1,22 Millionen Euro bei Sachschäden. Tatsächlich aber bieten deutsche Versicherer häufig einen umfassenderen Schutz. ADAC Versicherungen, Allianz und HUK, um nur einige zu nennen, decken Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro ab, Sachschäden sogar bis zu 100 Millionen Euro. Allerdings betrifft dies in der Regel nur Unfälle, die selbstverschuldet sind. |