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Das Jahr 2020 war beim ASA-Verband eines der arbeitsreichsten - trotz Coronakrise und dem resultierenden Herunterfahren des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Wie der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen anlässlich der Jahrespressekonferenz im Frühjahr verlautbarte, war dies dem Umstand geschuldet, dass einige gesetzliche Änderungen Einzug halten und hielten, die „auf politischer Ebene, aktiver Begleitung durch Mandatsträger bedurften", wie es hieß. Neben den Dauerbrennern Scheinwerfereinstellprüfung und Bremsprüf-stands-Richtlinie gab es insbesondere Gesprächsbedarf und fachliche Begleitung hinsichtlich der für 2021 geplanten Einführung des Partikelzählverfahrens für Diesel-Pkw, -Transporter und -Lkw. Nachdem der Einführungstermin zur Partikelmessung der Euro 6/Ⅵ-Fahr-zeuge unter anderem an der fehlenden Gerätespezifikationen gescheitert war, hat der Gesetzgeber im Verkehrsblatt 16/2020, Nr. 126 mit dem 1. Januar 2023 einen neuen Einführungstermin für das neu AU-Verfahren benannt. Bis zu diesem Zeitpunkt nutzen Fahrzeugüberwacher weiterhin insbesondere ihre herkömmlichen Trübungsmesser (Opazimeter). „Das klingt als hätten wir viel Zeit gewonnen. Bedenkt man aber, welche vorbereitenden Entscheidungen und technischen Entwicklungen seitens Gesetzgeber und Geräteherstellern noch offen sind, dürfen alle Beteiligten keine Zeit verlieren", warnte Harald Hahn, Leiter des Fachbereichs Diagnose- und Abgasmessgeräte im ASA-Bundesverband. Er hatte bereits Anfang 2020 prognostiziert, dass der Einführungstermin 2021 kaum zu halten ist, weil technische Spezifikationen nicht geregelt waren. |