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Die Straßenverkehrsordnung hat mit der Novelle im Jahr 2021 eine Konkretisierung des Mindest-Überholabstands von Kfz und Radfahrenden auf innerorts 1,5 m und außerorts 2,0 m vorgenommen. Basierend auf gemessenen Überholabständen zwischen Kfz und Fahrrad wird analysiert, wie sich die Eigenschaften der Straßenverkehrsinfrastruktur, zum Beispiel Infrastrukturbreite oder die nutzbare Fahrbahnbreite, auf die Überholabstände auswirken. Die Ergebnisse liefern Hinweise, wie bei der Planung von städtischen Straßen die Rahmenbedingungen für die Einhaltung ausreichender Überholabstände zwischen Kfz und Fahrrad geschaffen werden können. |