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Die Europäische Kommission hat Anfang der Woche die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor („Kfz-GVO") um fünf Jahre, also bis zum 31. Mai 2028, verlängert. Damit setzte die Kommission ihre Ankündigung aus dem Sommer 2022 um. Darüber hinaus wurden die „Ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor" aktualisiert. Diese sollen unter anderem dafür sorgen, dass „Marktteilnehmer auf den Anschlussmärkten", also insbesondere Kfz-Werkstätten, weiterhin Zugang zu den für Reparatur und Wartung erforderlichen fahrzeuggenerierten Daten haben. „Die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor ist nach wie vor ein wirksames Instrument um sicherzustellen, dass vertikale Vereinbarungen in der Automobilbranche mit den EU-Wettbewerbsvorschriften im Einklang stehen. Daher sollte sie für weitere fünf Jahre in Kraft bleiben", erklärt Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik. „Wir haben die Leitlinien aber überarbeitet, um zu erläutern, wie neu aufkommende Fragen hinsichtlich der Bereitstellung fahrzeuggenerierter Daten an unabhängige Marktteilnehmer im Rahmen der Wettbewerbsregeln zu bewerten sind", so Vestager. Heutzutage sei der Zugang zu diesen Daten von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass unabhängige und zugelassene Werkstätten gleichberechtigt am Wettbewerb teilnehmen könnten. Dies werde dazu beitragen, dass den Kfz-Nutzern in Europa weiterhin erschwingliche Reparatur- und Wartungsanbieter zur Verfügung stehen. |