摘要: |
Im Rahmen der Forschungsarbeit wurden zehn kleine Kreisverkehrsplaetze ausserhalb bebauter Gebiete unter Beruecksichtigung der Zielfelder Verkehrssicherheit, Verkehrsablauf, Umweltvertraeglichkeit und Wirtschaftlichkeit empirisch untersucht. Aus den Untersuchungsergebnissen wurden Einsatzkriterien und erste Entwurfshinweise fuer diese Knotenpunktgrundform abgeleitet. Die Ueberpruefung der Verkehrssicherheit zeigt, dass sich an Kreisverkehrsplaetzen ausserhalb bebauter Gebiete weniger Unfaelle ereignen, als an den uebrigen Knotenpunktgrundformen. Auch die Unfallschwere ist deutlich geringer. Nach dem Umbau der Kreuzungen zu Kreisverkehrsplaetzen ist nicht nur im Knotenpunktbereich, sondern auch auf den anschliessenden knotenpunktfreien Streckenabschnitten ein veraendertes Fahrverhalten zu beobachten. Reisezeitverlusten im vormals vorfahrtberechtigten Hauptstrom stehen Reisezeitgewinne im vormals wartepflichtigen Nebenstrom gegenueber. Die erforderliche Verkehrsqualitaet von Strassen resultiert ausserhalb bebauter Gebiete vornehmlich aus der Verbindungsfunktion. Kreisverkehrsplaetze beeintraechtigen diese Verkehrsqualitaet insbesondere dann nicht, wenn ausreichende Knotenpunktabstaende beruecksichtigt werden. Kreisverkehrsplaetze ausserhalb bebauter Gebiete werden derzeit erst im unteren und mittleren Spektrum der Verkehrsstaerken eingesetzt, so dass Untersuchungen zur Leistungsfaehigkeit bisher nicht moeglich sind. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie bis zu einer Knotenpunktbelastung von 25.000 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden eingesetzt werden koennen. Die Umweltvertraeglichkeit und Wirtschaftlichkeit von Kreisverkehrsplaetzen ist vor dem Hintergrund denkbarer Alternativen hinsichtlich der Knotenpunktgrundform positiv zu bewerten. Sie sind ausserhalb bebauter Gebiete eine grundsaetzlich geeignete Knotenpunktgrundform und in einer Reihe von Faellen, die in der Arbeit genannt werden, zu empfehlen. Sie sollten jedoch nicht zur Anwendung kommen, wenn sehr hohe Reisegeschwindigkeiten erzielt werden sollen oder die Funktionen der zu verknuepfenden Strassen eine gleichrangige Verbindung der Knotenpunktarme verbietet. |