摘要: |
EINE GESICHERTE BEMESSUNG VON STRASSENKONSTRUKTIONEN ALS GRUNDLAGE FUER EINE OPTIMALE AUSNUTZUNG DER IM STRASSENBAU VERWENDETEN MATERIALIEN VERLANGT: A) RECHENMODELLE ZUR ERFASSUNG DES SPANNUNGS- UND VERFORMUNGSZUSTANDES DER GESAMTEN KONSTRUKTION, B) GENAUE KENNTNIS UEBER DIE DAS STOFFVERHALTEN DER MATERIALIEN BESCHREIBENDEN PARAMETER UNTER DEN IN DER STRASSE AUFTRETENDEN BELASTUNGEN. DIE ERSTE FORDERUNG KANN DURCH DEN EINSATZ LEISTUNGSFAEHIGER RECHENPROGRAMME ZUNAECHST ALS WEITGEHEND GELOEST BETRACHTET WERDEN. UNZUREICHENDE KENNTNISSE UEBER DAS STOFFVERHALTEN DER STRASSENBAUSTOFFE ENGEN JEDOCH DIE ANWENDUNGSMOEGLICHKEITEN DIESER MODELLE SO STARK EIN, DASS ES KAUM MOEGLICH IST, QUANTITATIVE AUSSAGEN UEBER DAS SPANNUNGS- UND VERFORMUNGSVERHALTEN DES MEHRSCHICHTENSYSTEMS "STRASSE" UNTER DAUERBELASTUNG MACHEN ZU KOENNEN. DIES GILT IN GANZ BESONDEREM MASSE FUER DIE SCHICHTEN AUS UNGEBUNDENEN MINERALSTOFFEN. UNTER DER DURCH DIE UEBERFAHRT EINES RADES ERZEUGTEN BEANSPRUCHUNG, WECHSELNDER SCHUB VERBUNDEN MIT SCHWELLENDEM DRUCK, SOLLEN IM TRIAXIALEN SCHUBWECHSELVERSUCHSSTAND MINERALSTOFFE UNTERSUCHT WERDEN, DIE DEN IM STRASSENBAU EINGESETZTEN MISCHUNGEN, D.H. BIS ZU KORNGRUPPEN 0/45, EVTL. 0/56, ENTSPRECHEN. DAZU WERDEN DIE ENTWICKLUNG UND DER BAU EINES TRIAXIALGERAETES MIT EINEM PROBENDURCHMESSER VON ETWA 30 CM NOTWENDIG. DIE EINGRENZUNG DER ZU VERAENDERNDEN PARAMETER ERFOLGT ZUNAECHST AN PROBEN MIT EINEM DURCHMESSER VON 10 CM. DIE DYNAMISCHE AUFBRINGUNG DES SPANNUNGSZUSTANDES AUF DIE PROBE ERLAUBT EINE ZEITABHAENGIGE ERFASSUNG DES VERFORMUNGSZUSTANDES ALS FUNKTION DER AUFGEBRACHTEN LASTWECHSEL UND EINE TRENNUNG IN PLASTISCHE, D.H. BLEIBENDE, UND ELASTISCHE VERFORMUNGEN. MIT DIESEM DATENMATERIAL SOLL DAS MIT DER ZEIT VERAENDERLICHE MATERIALVERHALTEN DES MINERALSTOFFGEMISCHES IN ABHAENGIGKEIT GESTEINSSPEZIFISCHER WERTE BESCHRIEBEN WERDEN. HIERDURCH WERDEN VERGLEICHE IM GEBRAUCHSVERHALTEN VERSCHIEDENER MINERALSTOFFE IM BETRIEBSZUSTAND MOEGLICH, UND HINWEISE FUER UNTERSCHIEDLICHE QUALITAETSANFORDERUNGEN KOENNEN ERARBEITET WERDEN. |