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Der Verkehrliche Ausbauwert (AWV) zur Beurteilung eines nachfragegerechten Strassennetzes ist zunaechst fuer die Dringlichkeitsreihung 1972 der Autobahnen und Schnellstrassen konzipiert und 1975 fuer die Reihung der Bundesstrassen B durch die Einbeziehung der Leistungsfaehigkeit erweitert worden. Die Methodik AWV laesst sich erweitern, wenn die Reisezeit (oder Geschwindigkeit) einbezogen wird. Folgende Ansaetze sind bezueglich der Baumassnahmen im Strassennetz und ihrer praktischen Anwendbarkeit ueberprueft worden: (1) Das Kriterium der relativen Ueberbelastung gibt an, um wieviel Prozent die Nachfrage das Angebot uebersteigt. Dieses Kriterium allein eignet sich nicht zur Ermittlung der Dringlichkeit von Baumassnahmen, da die Zahl der benachteiligten Verkehrsteilnehmer nur indirekt beruecksichtigt wird. (2) Das Kriterium der absoluten Ueberbelastung gibt an, wieviel Verkehrsteilnehmer von einer Ueberschreitung der Leistungsfaehigkeit voraussichtlich betroffen sein werden. (3) Das Kriterium der Differenz der Geschwindigkeit gibt an, wie gross das Geschwindigkeitsdefizit einer Strecke (Sollgeschwindigkeit entsprechend der Kategorisierung) ist. (4) Das Kriterium der Reisezeiten gibt an, welche Reisezeit (Summe fuer alle Verkehrsteilnehmer, die die Strecke voraussichtlich befahren) durch eine bestimmte Strecke determiniert wird. Nach den genannten Kriterien lassen sich entsprechende Ausbauwerte AWV (1 bis 4) ermitteln. Ueber die Betrachtung der Beeinflussung der einzelnen Werte durch eine Baumassnahme unter Beachtung der uebrigen Baumassnahmen werden Grundlagen fuer die Bewertung und Reihung aller Baumassnahmen bereitgestellt. Verlagerungseffekte zufolge der Netzstruktur werden fuer verschiedene Netzfaelle analysiert. Der Verkehrliche Ausbauwert wird dann in allgemeiner Form als Funktion der Teilausbauwerte des Netzfalles ohne und mit der betrachteten Baumassnahme definiert. |