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Als Grundlage fuer die Untersuchung der Auswirkungen einer geplanten Regelung zum Laermschutz an Strassen auf die Laermschutzkosten im kommunalen Bereich waren die Gesamtausgaben fuer den Strassenbau und die darin enthaltenen anteiligen Kosten fuer Laermvorsorge zu ermitteln, die in den zurueckliegenden Jahren bei Strassen in der Baulast von Kreisen und Gemeinden entstanden sind. Als Datenbasis dienten die Ergebnisse einer Erhebung des Deutschen Staedtetages, des Deutschen Landkreistages und des Nordrhein-Westfaelischen Staedte- und Gemeindebundes bei ihren Mitgliedsgemeinden beziehungsweise -kreisen. Insgesamt wurden an 502 Gemeinden und 337 Kreisen Erhebungsboegen verschickt. Aus den Anworten wurden die durchschnittlichen jaehrlichen Investitionen fuer den kommunalen Strassenbau und die darin enthaltenen Laermvorsorgekosten abgeleitet. Fuer beide Groessen liessen sich deutlich erkennbare Abhaengigkeiten von den Einwohnerzahlen bei den Gemeinden und den Einwohnerdichten bei den Kreisen ableiten. Mit Hilfe dieser Zusammenhaenge konnten Durchschnittswerte fuer die in der Stichprobe nicht vertretenen Kreise und Gemeinden abgeleitet und eine Hochrechnung der Daten auf Bundeswerte durchgefuehrt werden. Als Summenwerte fuer die Bundesrepublik Deutschland ergaben sich fuer die Gemeinden: jaehrliche Gesamtinvestitionen: 5.008 Millionen DM, davon Laermvorsorge: 63 Millionen DM, Laermvorsorgeanteil: 1,26 Prozent. Fuer die Kreise ergaben sich: jaehrliche Gesamtinvestitionen: 1.009 Millionen DM, Laermvorsorgekosten: 3,1 Millionen DM, Laermvorsorgeanteil: 0,31 Prozent. Da bisher eine bundeseinheitliche Regelung fuer den Laermschutz im kommunalen Strassenbau nicht bestanden hat, sind die in den vergangenen Jahren von den Gemeinden fuer die Laermvorsorge investierten Mittel nicht unbedingt gleichzusetzen mit dem Laermvorsorgebedarf, der sich ergeben haette, wenn es auch fuer den kommunalen Bereich schon eine einheitliche gesetzliche Regelung gegeben haette. Unsicherheiten bestehen einerseits in der Frage, ob und in welchem Umfang im Einzelfall Massnahmen zur Laermvorsorge erforderlich sind, und andererseits hinsichtlich der zugrunde zu legenden IGW. Aufgrund einer Zusatzuntersuchung zu diesen beiden Problemkreisen erscheint es gerechtfertigt, den tatsaechlichen Bedarf fuer die Laermvorsorge im kommunalen Strassenbau, der sich ergeben haette, wenn eine einheitliche Regelung auch fuer den Bereich der Strassen in kommunaler Baulast mit denselben IGW wie fuer Bundesfernstrassen (62/52 db(A) fuer Wohngebiete) bestanden haette, um 30 Prozent hoeher einzuschaetzen als die fuer die Jahre 1984 bis 1988 abgeleiteten Ist-Ausgaben. |