摘要: |
DER RAT DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN HAT AM 19.12.1984 EINE VERGROESSERUNG DES ZULAESSIGEN AUSSENRADIUS, DER VON EINEM FAHRZEUG BEI KURVENFAHRT EINZUHALTEN IST, VON 12 M AUF 12,50 M BESCHLOSSEN. EINE ENTSPRECHENDE AENDERUNG DER STVZO (PARAGRAPH 32, ABS. 2) IST ERFOLGT. DIESE AENDERUNG DES ZULAESSIGEN AUSSENRADIUS KANN AUSWIRKUNGEN AUF BESTEHENDE STRASSENANLAGEN HABEN UND SIE WIRD IN DEN REGELWERKEN FUER ENTWURF UND BAU VON STRASSENANLAGEN ZU BERUECKSICHTIGEN SEIN. REGELWERKE, DIE VON DER AENDERUNG BETROFFEN SEIN KOENNEN, SIND ZUM BEISPIEL DIE RAS / RAL - K, EAE, RAS-OE UND DIE EMPFEHLUNGEN ZUR VERKEHRSBERUHGIUNG IN WOHNGEBIETEN SOWIE DIE IN BEARBEITUNG BEFINDLICHEN EAHV. ZIEL DES VORHABENS IST ES, DIE AUSWIRKUNGEN DER AENDERUNG DES ZULAESSIGEN AUSSENRADIUS AUF DEN FLAECHENBEDARF VON FAHRZEUGEN, DIE DEN NEUEN GRENZWERT VON 12,50 M AUSNUTZEN, DARZUSTELLEN UND DIE ABSCHAETZBAREN WIRKUNGEN AUF BESTEHENDE STRASSENANLAGEN SOWIE AUF DIE REGELWERKE FUER BAU UND ENTWURF AUFZUZEIGEN. |