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Die offizielle Statistik ueber die Strassenverkehrsunfaelle in der Schweiz basiert auf den von den Polizeibehoerden gemeldeten Unfaellen. Sie umfasst die Unfaelle mit Personenschaden (Verletzte und Getoetete) auf oeffentlichen Strassen oder Plaetzen, in die mindestens ein Fahrzeug verwickelt ist. Jeder von der Polizei registrierte Strassenverkehrsunfall wird dem Bundesamt fuer Statistik gemeldet. Obwohl bei Unfaellen mit Personenschaeden eine Meldepflicht besteht, werden der Polizei aus verschiedenen Gruenden viele Unfaelle mit Verletzten nicht gemeldet. Bei den polizeilich registrierten Unfallzahlen ist deshalb mit einer erheblichen Dunkelziffer zu rechnen. Die Statistiken koennen aber auch bezueglich der Angaben ueber die Unfallschwere verzerrt sein; die Einschaetzung durch die Polizei kann nicht gleichwertig sein mit einer professionellen Einschaetzung. Ein weiterer Verzerrungsfaktor koennte auf der Vermutung basieren, dass es sich bei einer nicht geringen Anzahl von Verkehrsunfaellen, die Todesopfer oder Schwerverletzte fordern, nicht um eigentliche Unfaelle sondern um Suizidfaelle handelt. Damit in Zukunft die Unfaelle mit Verletzten moeglichst vollstaendig erfasst und Verzerrungen in den Statistiken moeglichst vermieden werden koennen, sollten als Ergaenzung zu den polizeilich erhobenen Daten zusaetzliche Daten ueber die Unfallopfer aus Spitaelern, von frei praktizierenden Aerzten und von Unfallversicherungen einbezogen werden. Die resultierende, ergaenzte und bereinigte Unfallstatistik erlaubt die Planung von wirkungsvolleren Sanierungs- und Praeventionsmassnahmen. Da die Datenbank jaehrlich aktualisiert werden soll, kann sie auch fuer die Ueberpruefung beziehungsweise Erfolgskontrolle von realisierten Massnahmen eingesetzt werden. (A) |