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Im Jahr 1993 sind die praktische Fahrpruefung (Aufstiegspruefung) sowie die hinfuehrende theoretische und praktische Fahrausbildung als rechtliche Voraussetzungen fuer die Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse 1a auf die Klasse 1 entfallen. Seitdem genuegt eine 2jaehrige Fahrpraxis von 4.000 km auf Klasse-1a-Kraftraedern. Die vorliegende Studie untersucht, ob der Wegfall der Aufstiegspruefung und der damit verbundenen Fahrausbildung Auswirkungen auf sicherheitsrelevante Entwicklungen im Strassenverkehr zeigt. Neben Daten der amtlichen Statistik in Zeitreihendarstellung ueber die Jahre 1986 bis 1996 werden postalisch erhobene Befragungsdaten von Kraftradfahrern mit Fahrerlaubniserwerb der Klasse 1 vor und nach Wegfall der Aufstiegspruefung verwendet (1.323 beziehungsweise 1.383 Personen). Die Stichprobenziehung fuer die Befragung erfolgte per Zufallsauswahl von Klasse-1-Kraftraedern privater Halter aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Anwortquote lag bei ueber 20 Prozent. Die Auswertung basiert auf Vorher-Nachher-Vergleichen, im Falle der Befragungsdaten signifikanzstatistisch abgesichert unter anderem mittels loglinearer Modelle und Varianzanalysen unter Kontrolle von potentiellen Einflussfaktoren. Im Zusammenhang mit der Gesetzesaenderung ist nach einer Uebergangszeit eine um rund 80 bis 100 Prozent erhoehte Nachfrage nach Klasse-1-Fahrzeugen und -Fahrerlaubnissen (bei einem voruebergehenden Ueberhang an Personen mit Fahrerlaubnis, aber ohne entsprechendes Fahrzeug), ein erhoehter Anteil weiblicher Fahrer sowie - damit zusammenhaengend - eine leichte Tendenz zu geringer motorisierten Maschinen festzustellen. Daneben zeigen sich im Kraftradsektor aber auch Entwicklungen, die lange vor der Gesetzesmassnahme einsetzen: - hohe Zuwachsraten bei Fahrzeugen und Fahrerlaubnissen - fuer Frauen hoeher als bei Maennern -, ein steigendes Alter bei Fahrerlaubniserwerb, ein sinkender Personenanteil mit spezifischen Zweirad-Vorerfahrungen bei steigendem Anteil mit Vorerfahrungen auf Kraftwagen, ein abnehmender Personenanteil mit Vorliebe fuer scharfe Kurvenfahrten (als Indikator fuer einen sportlichen Fahrstil), ein abnehmender Anteil von Fuehrerscheinentziehungen und schliesslich eine im langjaehrigen Mittel sinkende Zahl von Personenschaeden durch Unfaelle mit Kraftradfahrern als Hauptverursacher (hier allerdings zwischen Klasse-1a- und Klasse-1-Kraftraedern nicht differenziert). Wesentliche Nutzungsparameter wie zum Beispiel die Fahrleistung oder das Fahren unter schwierigen Bedingungen (Winter, Regen, Dunkelheit und so weiter) blieben nach der Gesetzesaenderung praktisch unveraendert. Zusammen mit den zeitlichen Trends im Kraftradsektor hat die Gesetzesaenderung damit zu Veraenderungen der Nutzergruppen ueberwiegend in Richtung auf Personengruppen mit bekanntermassen unauffaelligem Verkehrsverhalten gefuehrt. Die statistischen Ergebnisse zu den berichteten "kritischen Verkehrsereignissen" (Verkehrsunfaelle, Verkehrsverstoesse und so weiter) der letzten zwei Jahre vor Befragung (April 1995 bis Maerz 1997) schliessen - auch bei Kontrolle moeglicher Einflussfaktoren - eine Verschlechterung des Verkehrsverhaltens der Klasse-1-Kraftradfahrer mit grosser Sicherheit aus. |