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Die in Oesterreich uebliche Bestimmung des Sandaequivalents und des Methylenblauwerts weicht von den europaeischen Normvorschlaegen ab. Durch das Forschungsvorhaben wurden die beiden Werte gemaess der vorgesehenen europaeischen Norm bestimmt und mit den bisherigen Bewertungsgrundlagen verglichen. Die Gegenueberstellung ergab Folgendes: Das Korngroessenkriterium 3M-Prozent kleiner 0,020 Milimeter ist strenger als 5M-Prozent kleiner 0,063 Milimeter, aber nicht so praezise reproduzierbar. Da in Oesterreich bewaehrte Materialien bis 5M-Prozent kleiner 0,020 Milimeter zugelassen werden, ergibt sich aus dem Korngroessenkriterium keine wesentliche Aenderung. Die Korrelationen zwischen Mineralkriterium einerseits und Sandaequivalent und Methylenblau andererseits sind unbefriedigend. Ungebundene Tragschichtmaterialien mit Sandaequivalent-Werten ueber 50 Prozent sind unbedenklich. Bei Sandaequivalent-Werten zwischen 30 Prozent und 50 Prozent ist ein Methylenblau-Versuch zulaessig, dessen Ergebnis 3 g MB/kg 0/2 nicht ueberschreiten darf. Materialien mit Sandaequivalent-Werten unter 30 sind nicht frostsicher, auch wenn sie Methylenblau-Werte unter 1 g MB/kg 0/2 aufweisen, was an Materialien aus Frosthebungen nachgewiesen wurde. Korngemische mit mehr als 10 M-Prozent kleiner 0,063 Milimeter sind fuer frostsichere Tragschichten nicht zulaessig. Die Pruefkosten der Abnahmepruefungen sind wesentlich niedriger. |