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Liebe Leserinnen und Leser, das Zusammenspiel von Inklusion und Mobilität stellt ein bislang eher unterbelichtetes Thema dar, wird vom Thema Barrierefreiheit von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Nutzergruppen des ÖPNV abgesehen. Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention beschränkt sich das Thema aber nicht nur auf den ÖPNV, sondern auf alle Verkehrsmittel und Fortbewegungsarten, sodass eine Zugänglichkeit und Barrierefreiheit für alle Mobilitätsnotwendigkeiten und Mobilitätsbeeinträchtigungen, nicht nur für Menschen mit Behinderungen im engeren Sinn/gegeben sein soll. Damit soll eine Diskriminierung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen vermieden werden. Der Begriff Inklusion erweitert also die Zielgruppe auf alle Gruppen von mobilitätsbeeinträchtigten Personen, z. B. aus sozialen Gründen, und auf Personen im ländlichen Raum. Er zielt darauf ab, dass nicht die Anpassung der Individuen, sondern die Anpassung und Verbesserung der Mobilitätsangebote eine angemessene umfassende Berücksichtigung der Bedürfnisse mobilitätsbeeinträchtigter Personen sicherstellt und dadurch eine Teilhabe/Partizipation am gesellschaftlichen Leben für alle ermöglicht wird. Untersuchungen zeigen, dass die Personengruppe mit Mobilitätsbeeinträchtigungen weitaus größer ist, als die der mit Behinderungen im engeren Sinne. Ein Grundsatzbeitrag des Themenheftes nimmt sich dieser Fragestellung an. |