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Im Sinne einer inklusiven Mobilität sollten Menschen mit Behinderungen alle Mobilitätsangebote gleichberechtigt nutzen können. Da die Mobilität in Deutschland aber durch einen sehr ausdifferenzierten Rechtsrahmen geregelt ist, ergeben sich auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus einem komplexen Zusammenspiel nationaler, europäischer und internationaler Normen. Anhand des öffentlichen Personenverkehrs wird beispielhaft aufgezeigt, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen im Spannungsfeld zwischen fragmentierten gesetzlichen Vorgaben und gelebter Praxis dem Ziel einer inklusiven Mobilität mitunter nicht immer dienlich sind. Aus der rechtlichen Fragmentierung folgen u. a. hohe Koordinierungs- und Abstimmungserfordernisse auch über Zuständigkeitsgrenzen auf unterschiedlichsten staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen hinweg, um Barrierefreiheit konsistent sicherzustellen. Letztlich sind aber auch die Gesetzgeber gefordert, den rechtlichen Rahmen in ihrer Verantwortung in einer Weise zu novellieren, dass Reibungsverluste zuungunsten einer inklusiven Mobilität aufgrund fragmentierter rechtlicher Bestimmungen beseitigt bzw. minimiert werden. |